Rechtliche Voraussetzungen (z. B. in Deutschland)
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Meldepflichtig gemäß § 11 Tierschutzgesetz bei gewerblicher oder privater Haltung.
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Sachkundenachweis erforderlich.
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Eventuell Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde oder das Veterinäramt notwendig.
Unterbringung / Terrarium
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Becken-/Gehegegröße (Mindestmaße):
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Jungtiere: mindestens 2 × 1 × 1 Meter (Länge × Breite × Höhe)
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Erwachsene Tiere: mindestens 10–15 m² Fläche, abhängig von der Körpergröße (Männchen können über 2 Meter lang werden)
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Kombination aus Wasser- und Landfläche erforderlich (idealerweise etwa 70 % Wasser, 30 % Land)
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Wassertiefe: mindestens 60–80 cm
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Wassertemperatur: 26–30 °C
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Lufttemperatur: 28–35 °C mit beheizten Sonnenplätzen
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Luftfeuchtigkeit: 70–90 %
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UVB-Licht notwendig für den Kalziumstoffwechsel (z. B. durch spezielle UVB-Lampen)
Ernährung
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Fleischfresser (Carnivor): Ernährung besteht aus
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Fischen, Insekten, Mäusen, Küken
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gelegentlich Innereien, ergänzt mit Kalzium- und Vitaminpräparaten
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Jungtiere sollten täglich gefüttert werden, adulte Tiere zwei- bis dreimal pro Woche
Besonderheiten und Herausforderungen
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Potenziell gefährlich: Auch kleinere Kaimane können kräftig zubeißen. Nicht für Anfänger geeignet.
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Lange Lebenserwartung: bis zu 40 Jahre
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Großer Platzbedarf: Erwachsene Tiere benötigen großzügige Freianlagen oder spezialisierte Haltungsräume
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Verhaltensauffälligkeiten möglich bei nicht artgerechter Haltung (z. B. Aggression, Appetitlosigkeit)
Fazit:
Die Haltung eines Brillenkaimans ist mit großem Aufwand, Kosten und Verantwortung verbunden. Sie ist nur bei optimalen Bedingungen und mit entsprechenden Genehmigungen und Fachkenntnissen vertretbar. Für Privathalter ist sie meist nicht empfehlenswert.
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